Auf dem Weg zum Verfassungsgericht — Teil 6 von 8: Die Epidemiologische Lage (in 16 Diagrammen)
Verfassungsbeschwerde für Dummies¹ — ein Echtzeit-Lehrgang in der Wirklichkeit mit ungewissem Ausgang — Stand 21.02.2020
— ¹ Dummies meint natürlich nicht uns Bürger, sondern bezieht sich auf die berühmte Ratgeber-Serie für Anfänger von Allem —
Dieser Teil 6 sollte die epidemiologische Lage behandeln. In dem Sinne, um im Rahmen der gerichtlichen Prüfung der “Vereinbarkeit [der Maßnahmen] mit den Grundrechten” zu belegen, “welche tatsächlichen Rahmenbedingungen der Coronavirus-Pandemie” vorliegen.
Ein sehr umfangreiches Unterfangen.
Daher teile ich diesen Artikel in die Teile 6.1 bis 6.6 auf, er würde sonst noch unlesbarer als ‘Was wäre die Lösung?’ Jeder Teil hat die Darstellung eines wichtigen Aspekts der epidemischen Lage in Deutschland zum Inhalt. Diese Teile werde ich je nach Fertigstellung und nicht nach inhaltlicher Reihenfolge veröffentlichen. Was bleibt für diesen Artikel? Diagramme zur tatsächlichen Lage, die in der Verfassungsbeschwerde auftauchen werden.
[Zitate oben aus der Entscheidung des BVerfG zu 1 BvR 990/20]
Bisher entstandene und künftige Artikel:
- Teil 1 von 8: Formale Anforderungen
- Teil 2 von 8: Annahme zur Entscheidung
- Teil 3 von 8: Hürde Subsidiaritätsprinzip
- Teil 4 von 8: Eilantrag & Folgenabwägung
- Teil 5 von 8: Verfassungsrechtliche Bedenken
- Teil 6 von 8: Die epidemiologische Lage [dieser Text hier]
Teil 6 wird weiter aufgeteilt in:
- Teil 6.1: Die epidemiologischen Eigenschaften von SARS-CoV-2
[Link folgt] - Teil 6.2: Die Kreuzimmunität
- Teil 6.3: Die Letalität von COVID-19
- Teil 6.4: Der PCR-Test und die 7-Tages-Inzidenz
- Teil 6.5: Der Lockdown [Link folgt]
- Teil 6.6: Die Maskenpflicht
- Teil 7 von 8: Prognose-, Ermessens-, und Handlungsspielraum
[Link folgt] - Teil 8 von 8: Die Verfassungsbeschwerde
Ein Dashboard statt eines Artikels
Alle haben ein Dashboard, und trotzdem keiner den Durchblick, und die Politik macht ‘evidenzfrei’ ¹ was sie will, und genießt es endlich mal ohne die Einschränkungen durch das Grundgesetz zu regieren ² :
¹ Prof. Gerd Antes wörtlich im Interview vom 16.06. mit dem DLF
² Eine der Aussagen des Kommentars von Herbert Prantl vom 17.05. in der SZ
Die Rechtfertigung der Maskenpflicht
Es wird kaum gelingen, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, auch nicht bei einer Verfassungsbeschwerde, die Frage der Evidenz der Wirksamkeit des Maskentragens abschließend und zufriedenstellend zu klären. Dafür ist die Studienlage viel zu widersprüchlich.
Ein Beispiel: relativ häufig zitiert wird z.B. die Studie aus Jena (06/20), die widerum von einer Arbeit aus der Krankenhaushygiene (09/20) widerlegt wird. These und Antithese, und vor Gericht wird daraus der Ermessensspielraum des Verordnungsgebers.
Darum geht es aber auch gar nicht! Will der Gesetzgeber oder die Exekutive Grundrecht einschränken, ist sie in der Rechtfertigungspflicht! Und die Anforderungen an die Rechtfertigung werden um so höher je tiefgreifender und langandauernder die Einschränkungen sind.
Die Mutationen
Die Politik hat die Mutationen entdeckt. Szenario: wir nähern uns zwar (von oben kommend) der 7-Tages-Inzidenz von 50 und 35, aber es wird alles viel schlimmer werden!
Modellrechnung:
Wirklichkeit:
Die Zahlen gehen überall, und auch in den Ländern aus denen die Mutationen stammen, zurück:
Corona im März
Corona im April
Lauterbach entdeckt die Rolle seines Lebens:
Er erzählt das ganze Jahr nahezu widerspruchsfrei Gruselgeschichten:
Mai bis November spar ich mir jetzt
Corona im Dezember
Die zweite Welle der Pandemie auf intensivregister.de:
Dem stelle ich mein eigenes Dashboard entgegen:
Eine Sammlung von Diagrammen, die ich für die Verfassungsbeschwerde bereits vorbereitet habe, die aber in den Artikeln bislang noch nicht, oder nur teilweise auftauchen. (Ganz unten fehlt noch eine)
— Aktualisierungen unregelmäßig, aber in jedem Fall vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde — erste Updates vom 18.01.21, neuestes vom 06.02.21
Die epidemiologischen Eigenschaften von Corona
Die Übersterblichkeit
Destatis zur Übersterblichkeit in Deutschland, nun das gesamte Jahr 2020:
Die obige Grafik nochmal, diesmal ganzjährig kumulierte Zahlen:
Jetzt nur die Abweichung von 2020 zu 2016-19, in kumulierten Zahlen:
Hier die Entwicklung der letzten gut zehn Jahre: 2020 war normal.
Die Überlastung des Gesundheitswesens
DIVI Intensivregister zur Belegung der Intensivbetten in Deutschland:
Zwei der obigen Diagramme nochmal, jetzt maßstäblich korrekt zusammengefügt:
Die Kreuzimmunität
Das Un-(erwähnteste) Wort des Jahres, die Nicht-Nachricht des Jahres:
Die Letalität von COVID-19
Veröffentlichte Sterberaten einiger wichtiger Institutionen weltweit:
Der PCR-Test und die 7-Tages-Inzidenz
Hier geht es ans Eingemachte. Quarantäne und Grundrechte:
Der PCR-Test und seine Aussagekraft
Es kommt aber leider noch haariger: Eine Studie der Universität Oxford vom September kommt zu dem Ergebnis, daß zu hohe CT-Werte zu völlig unbrauchbaren Ergebnissen führen:
Mein Diagramm von oben mit vier Szenarien ergänzt um die stark fallenden Werte aus der Studie ergibt dieses Bild:
Und hier noch das größte ungeklärte mathematische Problem des neuen Jahrzehnts:
Die 7-Tages-Inzidenz und ihre Inflation
Am 28.10.20 hat Prof. Dr. Werner Bergholz als geladener Einzelsachverständiger vor dem Deutschen Bundestag eine Stellungnahme [PDF] abgegeben. Darin heißt es u.a.:
“Die Kennzahl „Fälle in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner“ ist keine valide Messgröße, sondern eine Zahl, die direkt von der Anzahl der Testungen abhängt. [… Dieses Messverfahren resultiert in] gravierender Fehlsteuerung mit vermeidbaren Kollateralschäden. [… Die Teststrategie entspricht] in keiner Weise den Qualitätsanforderungen der Technik oder dem Stand der Wissenschaft. […] Eine elementare Regel bei Messung auf der Basis einer Stichprobe ist, dass der festgestellte Zahlenwert nicht von der Größe der Stichprobe abhängen darf.”
Klingt nicht gut, aber fast zu abstrakt, um deutlich zu sein.
In Diagrammen ausgedrückt:
Die offizielle 7-Tages-Inzidenz und der Grenzwert von 50 im Zeitverlauf:
Aussage des Diagramms: seit Herbst (41.KW) haben wir wieder viel zu hohe Inzidenzzahlen in Deutschland!
Die offizielle 7-Tages-Inzidenz und der — in Abhängigkeit von der Testmenge korrigierte — richtige Grenzwert:
Aussage: seit Einführung der 7-Tages-Inzidenz liegen die Inzidenzzahlen — trotz des Anstiegs am Jahresende — nahezu immer unter dem Grenzwert. Die letzte Woche des Jahres ist ein statistischer Ausreißer durch massiv weniger Tests.
Die richtige — um die Testmenge korrigierte — 7-Tages-Inzidenz im Verhältnis zum nominalen Grenzwert:
Dieselbe Aussage wie vorher: Die offizielle Darstellung müsste korrekt so aussehen, und nicht wie das erste Diagramm!
Die 7-Tages-Inzidenz in Deutschland liegt bei den Bedingungen zu Ermittlung des Wertes, die bei Einführung des Wertes im Mai 2020 gegeben waren, derzeit (5.KW 2021) bei 25,7!
Unglaublich!
Sicherheitshalber noch eine Verdeutlichung dass der “festgestellte Zahlenwert von der Größe der Stichprobe abhängt”:
Und eine Verdeutlichung dass der festzustellende Inzidenzwert vom Anteil der positiven Testergebnisse abhängt:
Der Lockdown
Ein paar Diagramme, die zeigen, daß nicht nur keine Kausalität zwischen den Maßnahmen und der Schwere der Epidemie besteht, sondern nicht einmal eine Korrelation.
Das Land mit den laxesten Maßnahmen hat die wenigsten Todesfälle:
“Die Lockdown wird durchgeführt um das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen”: [siehe oben, Punkt ‘Gesundheitswesen’]
“Die Lockdown wird durchgeführt die Risikogruppen zu schützen”:
Die Maskenpflicht
“Die Maskenpflicht wurde erlassen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern”:
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Kontakt
Wer Antworten weiß auf (hier ausnahmsweise keine) OFFENEN FRAGEN, wer Fehler entdeckt oder vermutet, wer weitere Argumente weiß oder wichtige Quellen kennt, darf — nein: soll! — sich gerne bei mir melden! Auch RAe sind gern gesehen!
Anfragen nach Quellen (die Quellenverlinkung ist in jedem Fall in meinen Artikeln vorhanden, ich habe sie nur hier nicht alle nochmal rausgesucht), den Bildern und auch den Excel-Dateien ebenfalls an:
Telefon: 03212–4882283
Email: klage-gegen-corona[@]email.de
HINWEIS (auch an die Trolle): natürlich bin ich da nicht direkt erreichbar! Die Nummer klingelt wonirgends, sie nimmt nur Sprachnachrichten entgegen. Diese und die Mails werde ich regelmäßig (vorsichtshalber mit dem Finger auf der Löschtaste) abrufen und mich zurückmelden.